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Re: Schraubgewinde für Schloß abgenutzt

Verfasst: 26. Jul 2013 17:39
von andreasschmunzel
Es gibt noch die Möglichkeit, die ist bei den weichen Schrauben auch gut machbar, einen scharfgeschliffenen Schlitzschraubendreher oder einen Kleinen Meißel in den Kopf zu schlagen und damit zu drehen. Oder wie bei einer abgebrochenen Schraube mit einem Körner, nahe dem Rand des Durchmessers eine kleine Vertiefung mit einem geraden Schlag machen und den Körner dann anwinkeln und in gewünschter Drehrichtung schlagen.

Re: Schraubgewinde für Schloß abgenutzt

Verfasst: 26. Jul 2013 17:52
von fripa10
Als Schlosser sollte man allerdings schon zwischen einem ausgenudelten Kreuzschlitz und einem Gewinde unterscheiden können, das würde die Beantwortung von Fragen doch ein ganz klein wenig erleichtern.

Re: Schraubgewinde für Schloß abgenutzt

Verfasst: 26. Jul 2013 17:55
von Schlosser
fripa10 hat geschrieben:Als Schlosser sollte man allerdings schon zwischen einem ausgenudelten Kreuzschlitz und einem Gewinde unterscheiden können, das würde die Beantwortung von Fragen doch ein ganz klein wenig erleichtern.
Ja, meine Frage ist ein bißchen unglüclich gestellt, da ich mich im Handwerksbereich sehr wenig auskenne... :wngn:

Re: Schraubgewinde für Schloß abgenutzt

Verfasst: 27. Jul 2013 02:38
von Retak
Der Tipp von Christian mit dem reinschlagen eines neuen Bits (in der korrekten Größe und Form!) in den ausgeknabberten Schraubenkopf hat bei mir auch schon mal funktioniert. man sollte der Schraube im Vorfeld etwas WD40 gönnen, um die Reibung des Kopfes und Gewindes zu minimieren, ausserdem muss die Spannung reduziert weredn. Wenn der Schlag nicht reicht, schafft man das oft mit gefühlvollem rütteln am Zylinder. Brechen des Zylinders sollte wirklich die allerletzte Möglichkeit sein, wenn alles andere versagt.
ACHTUNG: In einer Mietwohnung darf der alte Zylinder nicht zerstört werden, da er Eigentum des Vermieters ist und nach Auszug wieder rein muss.

Re: Schraubgewinde für Schloß abgenutzt

Verfasst: 27. Jul 2013 05:22
von Schlosser
Retak hat geschrieben: ACHTUNG: In einer Mietwohnung darf der alte Zylinder nicht zerstört werden, da er Eigentum des Vermieters ist und nach Auszug wieder rein muss.
Der Zylinder ist sehr alt, den ich dem Vermieter bei Auszug ersetzen kann. Auf die paar Euros kommt es nicht an. Ich kann auch dem Vermieter überlassen, diese verkorkste Schraube raus zu holen. Immerhin hat das einer der Vormieter verursacht :)

Re: Schraubgewinde für Schloß abgenutzt

Verfasst: 27. Jul 2013 09:20
von rondeLoro
Schlosser hat geschrieben: Ich kann auch dem Vermieter überlassen, diese verkorkste Schraube raus zu holen. Immerhin hat das einer der Vormieter verursacht :)
zu beweisen, dass es ein vormieter war, dürfte schwierig werden. aber wenn du dem vermieter ein neues und vermutlich höherwertiges schloss dafür überläßt, wird er vermutlich keine einwände haben. übrigens sind "schönheitsreparaturen" mietvertraglich meist auf den mieter "abgewälzt". und sagt was ihr wollt: ein kaputtes schloss austauschen kann man super als "schönheitsreparatur" durchgehen lassen... :wngn:

Re: Schraubgewinde für Schloß abgenutzt

Verfasst: 27. Jul 2013 12:26
von Christian

Wenn es eine "Normalprofilwurst" ist, dann denke ich das es kein Problem sein den Zylinder gegen einen gleichwertigen auszutauschen, Und selbst wenn man einen "ausgenudelten" C83 gegen einen flamm neuen C83 tauscht ist es ja ne Verbesserung. Aber bei einer Schliessanlage oder Ähnlichen wäre es von nöten den Zylinder zu retten bzw. zu ersetzten.

Re: Schraubgewinde für Schloß abgenutzt

Verfasst: 27. Jul 2013 12:33
von fripa10
Dafür müßte die Klausel erst mal wirksam sein, das sind ungefähr dreiviertel der verwendeten Klauseln nicht. Ich glaube aber, daß einer der schon genannten Ratschläge zum Lösen der Schraube funktioniert, sollte das wider Erwarten nicht klappen, brich den sowieso zu entsorgenden Zylinder einfach nach dem Entfernen des Beschlages ab, dann läßt sich die Schraube rausnehmen.