Indianer hat geschrieben:Ich sehe das so, dass hier ein schwerer Einbruchsdiebstahl vorliegt, welcher im vollen Umfang Straf und Privatrechtlich verfolgt werden sollte. Ganz egal wer das gewesen ist.
So sieht es aus. Privatrechtlich ist das Offizialdelikt des schweren Einbruchdiebstahls zwar nicht zu verfolgen, aber von Amts wegen von den zuständigen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden. Diese müßten und würden tätig werden, sobald sie Kenntnis von der Straftat erhalten, üblicherweise geschieht das, indem die Polizei zum Tatort gerufen wird, oder sie eine Anzeige aufnimmt. Ob das hier allerdings erfolgt ist, erscheint eher fraglich, könnte man aber nachholen. Der Täter hat ja an der Tür praktisch ein unterschriebenes Tatgeständnis hinterlassen.
Ansonsten könnte man auf den Erfahrungssatz verweisen, dem zufolge "jeder Jeck anders tickt". Will sagen, es wird im Leben immer vorkommen, daß nicht alle einer Meinung sind. Wenn die Mehrheit der Mitglieder eines Vereins keine Basis für einen Fortbestand mehr sehen, dann war es das wohl. Anders sieht es aus, wenn Einzelpersonen nicht mehr mitmachen wollen, aber da muß sich niemand gedrängt fühlen weiterzumachen, sondern kann den Verein ohne viel Getöse und Pulverdampf ganz einfach verlassen. Deswegen gleich die Auflösung des Vereins im Ganzen anzusinnen, hat was von verbrannter Erde und wäre nicht verhältnismäßig. Daß es gegenüber den anderen Mitgliedern auch nicht fair wäre, sei betont, darum sollte da der Eine oder Andere mal in sich gehen.