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Re: Presseanfrage

Verfasst: 17. Feb 2016 00:44
von Z_CON
worgan hat geschrieben:Wahrscheinlich kämen wir dann ins Zwielicht und trotz Bitten, nicht von "Knacken" zu schreiben, täten sie es trotzdem.
die tun das zu gern in letzter Zeit. Wo/wi will ich denn mein "Können " stehen haben?
:(

Re: Presseanfrage

Verfasst: 17. Feb 2016 03:18
von Retak
Mit Leuten, die sich der Rechtsbeugung schuldig machen (Anti-Adblocker-Streit) sollte man nun wirklich nicht kooperieren. :no:

Re: Presseanfrage

Verfasst: 17. Feb 2016 04:47
von Schlosser
Diamant hat geschrieben:Es gibt eine Presseanfrage der BILD-Bremen. Hat jemand aus dem Raum Bremen Interesse?
Ich würde ablehnen, da wir letztendlich nicht wissen, WIE berichtet wird. Auf mündliche Aussagen von denen verlasse ich mich nicht.
Diese Zeitung dient mehr der Unterhaltung statt Wissensvermittlung...

Re: Presseanfrage

Verfasst: 17. Feb 2016 07:53
von lordofazeroth
Blöd Zeitung....
Das Drecksblatt, das so widerlich ist, dass man toten Fisch beleidigt, wenn man ihn drin einwickelt...


https://www.youtube.com/watch?v=jitdvJ5U3I4

Re: Presseanfrage

Verfasst: 17. Feb 2016 10:41
von fripa10
Retak hat geschrieben:Mit Leuten, die sich der Rechtsbeugung schuldig machen (Anti-Adblocker-Streit) sollte man nun wirklich nicht kooperieren. :no:
Rechtsbeugung? Das ist nicht möglich, da sie dafür bereits nicht zum möglichen Täterkreis gehören.

Re: Presseanfrage

Verfasst: 17. Feb 2016 11:28
von worgan
ach, den einen oder anderen Richter werden die da auch haben.

Re: Presseanfrage

Verfasst: 17. Feb 2016 14:56
von fripa10
worgan hat geschrieben:ach, den einen oder anderen Richter werden die da auch haben.
Das wäre ebenfalls nicht objektiv tatbestandsmäßig. Die Tat der Rechtsbeugung kann nur bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache begangen werden. Das setzt ein förmliches amtliches Verfahren voraus, die BILD ist aber schon kein Amt. Wenn sie ein Amt wäre, würde man im nächsten Schritt prüfen, ob es sich nicht nur um eine amtliche Tätigkeit nach den Grundsätzen des geltenden Rechts gehandelt hat, sondern ob das Wesen der Tätigkeit in der Rechtsanwendung lag. Täter kann nur sein, wer (zumindest dem Wesen nach) eine richterliche Tätigkeit ausgeübt hat. Auch das wäre bei der BILD zu verneinen. Und letztlich muß der Täter die Tat auch noch vorsätzlich begangen haben, was erst einmal zu beweisen ist. In der Praxis gibt es in Deutschland so gut wie überhaupt keine Verurteilungen wegen des Tatbestands der Rechtsbeugung, weil da die Hürden so enorm hoch gelegt sind. Weniger durch das reine Gesetz, als durch die ständige Rechtsprechung. Das ist auch verständlich, da die Machthaber in Robe natürlich nicht daran interessiert sind, einen Teil ihrer Macht zu verlieren, weil sie nicht gefahrlos nach Lust und Laune urteilen können. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Re: Presseanfrage

Verfasst: 18. Feb 2016 10:34
von hobbypicker
Moin,

ich kann bei so etwas auch nur zu allerhöchster Vorsicht raten.
Wenn ein Bericht darüber geschrieben werden soll, wie einfach einfach es doch "Türenknacker" haben an das Werkzeug zu kommen und damit "alle" Türen in Sekundenschnelle zu "knacken" und das doch unmöglich sei, wie man in Deutschland nur an solches Material frei kommen kann, dann wir der Bericht auch so ausgehen..
Egal ob in Video oder Schriftform. Und auch egal, was und wie man was sagt. Man liefert nur das Bildmaterial denen dazu und Aussagen, die man so schneidet, oder hinrückt, dass es passt.
Ich kenne es selber nur all zu gut, da ich auch einen Sport betreibe, der immer wieder ins Kreuzfeuer der Presse kommt.

Re: Presseanfrage

Verfasst: 18. Feb 2016 10:55
von fripa10
hobbypicker hat geschrieben:Ich kenne es selber nur all zu gut, da ich auch einen Sport betreibe, der immer wieder ins Kreuzfeuer der Presse kommt.
Ah, Du stoffst? :D

Re: Presseanfrage

Verfasst: 18. Feb 2016 10:56
von Z_CON
Gestern sprach mich eine Jägerin an. Da erfährt man viel über die Jäger.