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Re: Wie ist die Rechtslage

Verfasst: 22. Sep 2018 12:06
von Moldovan
Also, als Privatmann bekommt man viele Sachen im Fachhandel nicht ohne weiteres! Bohr Schablonen für keso sammt spezielle bohrköpfe habe ich weder online noch vor Ort bekommen somit halte ich für unwarscheinlich das Profi Einbrecher sidra kesos die bündig sitzen gezielt und schnell kaputt machen. wenn ich da an Berlin denke und die grosse münze weiss ich wie Profis vorgehen...aber das Fässchen bleibt man zu weil man will hier keinen Rassismus erwirken noch das Thema vereißen :rolleyes:

Re: Wie ist die Rechtslage

Verfasst: 22. Jul 2019 15:40
von Christian

Re: Wie ist die Rechtslage

Verfasst: 22. Jul 2019 21:45
von Moldovan
Jo an Sicherheitsschlüssel kommt man ! Als man Vater mich 2005 immer wider aus dem Haus aussperrte wenn die Noten am Gymnasium nicht stimmten habe ich mir auch eine Kopie von seinem Sicherheitsschlüssel gemacht ! War kein Ding , allerdings musste der Schlüssel 2 mal nachgefeilt werden bis er PasSte welches ich gefährlich finde weil der Schlüssel stecken bleiben kann, Stifte verklemmen und dann hat man den Schlamassel ! Nur bei Auszug als ich pappi die Kopie gab ist er aus allen Wolken gefallen weil der Schlüssel als nicht kopierbar galt und wohl sehr teuer war :rolleyes:
Deswegen außen lieber ziehschutzbeschlag und Evva Mcs , da kommt nicht jeder depp dran , gä? :D
Bei Speziellen Einbruchswerzeugen wie keso bohr Schablone kann ich aber Sagen das es schwierig ist dran zu kommen wenn man keinen Nachweis hat das man die beruflich braucht wie z.b der Hausmeister der gut abgesicherte mietpreller öffnen muss :rolleyes:
So süße Tools die russische Dienste nutzen wüsste ich nichtmals im Web zum sauberen Verkauf zu finden
Darknet ist so oder so taboo für mich , schon aus Sicherheitsgründen , nicht das nachher mein online Camera recorder voll mit Würmern ist etc :unwuerd:
https://m.youtube.com/watch?v=mFsYeB2fUUU

Re: Wie ist die Rechtslage

Verfasst: 23. Jul 2019 15:44
von Retak
Na ja, dieser Ikon Schlüssel im Video war vermutlich einer, dessen Patent abgelaufen ist, da ist die Anfertigung ohne Kartenvorlage rein rechtlich in DE legal, wenn es keinen plausiblen Verdacht gibt dass der Schlüssel missbraucht werden soll (an Hand der Nummer sieht der Schlüsseldienst zumindest bei Ikon, dass es eine Z-Anlage, also wirklich ein Wohnungsschlüssel ist). Ein verantwortungsbewusster Schlüsseldienst sollte allerdings auch bei abgelaufenem Patent auf der Karte bestehen.
Das Fertigen von patentierten Schlüssel, die geringfügig vom Original abweichen, dürfte eine rechtliche Grauzone sein, dass einem funktionsfähigen Duplikat die patentierte Eigenschaft dann wirklich völlig fehlt, möchte ich bezweifeln.
Generell ist zu raten, dass man, wenn es auf guten Schutz vor "schwarzen" Schlüsseln ankommt, ein System wählen sollte, dessen Schlüssel Merkmale (über die Rohlingsdicke herausragende aktiv abgefragte Profilrippen bzw. Codierungen sowie Hinterschnitte im Profil, bewegliche Element etc.) besitzen, die mit Profilfräsmaschinen a la Pink Box nicht kopiert werden können.

Für Keso braucht keiner eine Bohrschablone, da gibts nen einfachen Trick, vor dem schützt am besten ein solider Beschlag mit Kernschutz, da haben dann auch gut ausgestattete Einbrecher eine Weile zu tun, die hebeln aber eh lieber ein Fenster oder die Tür auf, das geht schneller und ist leiser. Sperrwerkzeug kann man hierzulande übrigens ganz legal kaufen, dazu braucht man kein Darknet.

Re: Wie ist die Rechtslage

Verfasst: 23. Jul 2019 17:52
von worgan
Sicherheitsschlüssel ist relativ. Ein C83 ist auch schon einer.

Re: Wie ist die Rechtslage

Verfasst: 23. Jul 2019 19:04
von mhmh
Sicher.

Re: Wie ist die Rechtslage

Verfasst: 23. Jul 2019 19:44
von Retak
Der Begriff "Sicherheitsschloss" stammt aus einer Zeit, wo die überwiegende Mehrheit der Türen noch mit Buntbart- oder Besatzungsschlössern verriegelt wurde, die mit einem einfachen Drahthaken (Dietrich) oder "Universal"-Schlüssel sekundenschnell zu öffnen waren. Schlösser, die diesen Instrumenten Widerstand leisteten, also solche mit mehreren Zuhaltungen, nannte man "Sicherheitsschloss". Heute, wo Informationen und Werkzeuge zum Lockpicking für jedermann frei verfügbar sind, ist dieser Begriff bedeutungslos geworden und völlige Sicherheit bietet ohnehin kein Schloss, hat es auch früher nie geboten.

Re: Wie ist die Rechtslage

Verfasst: 23. Jul 2019 21:26
von worgan
Die Römer hatten interessante Schlösser und einen Bericht habe ich gelesen, da waren aus dem Mittelalter Schlüssel aus Holz drin gezeigt, die waren ca. 30 cm lang und 10 cm die Barthöhe. War zur Zeit wahrscheinlich auch ein Sicherheitsschlüssel.

Re: Wie ist die Rechtslage

Verfasst: 23. Jul 2019 23:41
von andreasschmunzel
worgan hat geschrieben: War zur Zeit wahrscheinlich auch ein Sicherheitsschlüssel.
Ist es doch immernoch, oder kenst du einen Fall wo duch so ein Schloss verbotener Zugang erlangt wurde :p

Re: Wie ist die Rechtslage

Verfasst: 24. Jul 2019 06:41
von worgan
Es ist mir nicht bekannt, dass ich abgehört wurde