Für innen braucht man ja keinen Knauf Zylinder, kann ja auch ohne Schlüssel durch drücken der Klinke die Tür öffnen. Den Schlüssel benötigt man ja nur zum reinkommen.
Und eben genau diese Klinke um die Tür zu öffnen darf nicht durch ein Drehknauf ersetzt werden, hatte die Gelegenheit Türen mit Klinke innen / Drehknauf außen zu testen, für mich war das nix.
Tips zum Einbruchschutz
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Re: Tips zum Einbruchschutz
Niemand hat die Absicht, in den Türen Drehknäufe zu errichten. Innen Knaufzylinder wäre nur für nicht-selbstverriegelnde Panikschlösser. Wenn es selbstverriegelnd ist, ist aber ein Knaufzylinder nicht schädlicher als ein Schlüsselzylinder.
Lieber die Katze auf dem Arm als den Tiger im Tank.
Re: Tips zum Einbruchschutz
Über 99,5% der Haushalte in D haben eine rein mechanische Tür. Der Rest gehört für mich z.Z. noch in die Kategorie "Jugend forscht"!Zidane hat geschrieben:@schabe78,
Die Haustür, mit E-Schließer hat eine Klinke von innen und von außen nur mit einem Schlüssel zu öffnen oder wenn jemand den E-Öffner betätigt so wie bei 99% der Haushalte in D auch...
Wer entfernt "Demnächst" den "kleinen Pin"? Heinzelmännchen im Auftrag der Grünen?Zidane hat geschrieben:...Demnächst wird lediglich der kleine Pin entfernt, da die beste Tür und Schloss nichts bringt wenn der Pin verstellt wird und man die Tür einfach aufdrücken kann...
Nicht zulässig? Steht in welchem Gesetz? Befiehlt wer? Auch wieder die Grünen oder direkt der Tierschutz?Zidane hat geschrieben:Und in Kombination mit Panikschlössern ist ein Drehknauf nicht Zulässig, da die Wohnungseingangstür von innen im Brandfall etc. von innen von jedem zu öffnen sein müssen. Ein Kind käme mit dem Drehknauf im Notfall nicht klar...
Sorry, den Rest Deiner Phantasien mag ich wirklich nicht mehr kommentieren. Dafür hab ich das ganze zu lange beruflich gemacht...
PS: Ist nicht böse gemeint, aber ich komme mir gerade ein wenig veralbert vor...
Re: Tips zum Einbruchschutz
worgan hat geschrieben:Niemand hat die Absicht, in den Türen Drehknäufe zu errichten...
Selbst der alte Ulbricht hat es verstanden...
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Re: Tips zum Einbruchschutz
Ich meine schon, wenn alle ?Bewohner? in die Benutzung des Fluchtweges eingewiesen sind.Crocheteur hat geschrieben:Nun, bewährt vielleicht schon - aber als Mittel in einem Fluchtweg nicht zulässig .
Liebe Grüße, Crocheteur
Sowas gibt es wenigstens für Arbeitsstätten, wenn es nicht geändert wurde.
Ich hab diese Wocher aber noch eine Schreinerei und auch andere Räume eines Krankenhauses gesehen wo alte Fenster,
zu denen man erst über die Heizung hoch klettern muss, als Fluchtwege markiert sind.
Re: Tips zum Einbruchschutz
Klinke innen / Drehknauf aussen?Zidane hat geschrieben:Für innen braucht man ja keinen Knauf Zylinder, kann ja auch ohne Schlüssel durch drücken der Klinke die Tür öffnen. Den Schlüssel benötigt man ja nur zum reinkommen.
Und eben genau diese Klinke um die Tür zu öffnen darf nicht durch ein Drehknauf ersetzt werden, hatte die Gelegenheit Türen mit Klinke innen / Drehknauf außen zu testen, für mich war das nix.
Für Leute, die sich in der Fluchtrichtung nicht entscheiden können oder damit der Einbrecher keine Kratzer in die teure Tür macht?
Fragen über Fragen...
Re: Tips zum Einbruchschutz
Es gibt ja auch noch "Bestandsschutz".andreasschmunzel hat geschrieben:Ich hab diese Wocher aber noch eine Schreinerei und auch andere Räume eines Krankenhauses gesehen wo alte Fenster,
zu denen man erst über die Heizung hoch klettern muss, als Fluchtwege markiert sind.
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Re: Tips zum Einbruchschutz
Hier ist teilweise wohl was missverstanden worden. Es ging darum, dass an Stelle des Panikschlosses ein Zylinder mit Innenknauf verwendet wird. Sowas wurde in manchen MFH auch gemacht. Nachteilig ist, dass der Knaufzylinder den Belastungen auf Dauer meist nicht gewachsen ist und dass jedermann (zB. spielende Kinder) die Tür von innen verriegeln und somit den E-Öffner unwirksam machen, bzw. durch vorschliessen des Riegels bei offener Tür das einrasten der Falle beim schliessen der Tür verhindern kann.
Ein Schloss mit Fallensperre wäre die (rein mechanische) Optimallösung, dann ginge es ganz ohne abschliessen, in diversen Schmalrahmengrößen ist sowas aber wohl nicht verfügbar und auch wenn diese Lösung verfügbar ist, stösst sie bei Bauherren scheinbar auf kein Interesse.
Ein Schloss mit Fallensperre wäre die (rein mechanische) Optimallösung, dann ginge es ganz ohne abschliessen, in diversen Schmalrahmengrößen ist sowas aber wohl nicht verfügbar und auch wenn diese Lösung verfügbar ist, stösst sie bei Bauherren scheinbar auf kein Interesse.
Re: Tips zum Einbruchschutz
@schabe78, du machst dir zu viele Gedanken.
Die Firma die hier im Auftrag im MFH die neue Haustür eingebaut hat, rücken erneut an und werden den E-Öffner durch einen ohne Schiebe Pin ersetzen. Für die die es nicht wissen, ja sowas gibt es auch und macht im MFH echt Sinn.
Die Firma FSB sagt dir sicher was, habe da mit der Objektberatung gesprochen die Schutzbeschläge, u.s.w anbieten und ich denke mal als Laie vertraue ich denen mal wenn die sagen, da eine Tür, Beschlag, Einsteckschloss, Garnitur zueinander passen müssen und hält man sich nicht dran gibt es auch keinen Versicherungsschutz. Die beraten ja Firmen und Endkunden.
Und wenn die mir sagen das ich mit einem Antipanik-Schloss wie ich es habe, draußen mit einem Knauf innen mit einer Klinke, die Klinke nicht durch einen Drehknauf ersetzen darf bzw. nicht zulässig ist.
Und da ich Erfahrungen mit Drehknauf machen konnte, für mich feststelle das es nicht für mich ist und baue sowas bei mir auch nicht ein.
Die Firma die hier im Auftrag im MFH die neue Haustür eingebaut hat, rücken erneut an und werden den E-Öffner durch einen ohne Schiebe Pin ersetzen. Für die die es nicht wissen, ja sowas gibt es auch und macht im MFH echt Sinn.
Die Firma FSB sagt dir sicher was, habe da mit der Objektberatung gesprochen die Schutzbeschläge, u.s.w anbieten und ich denke mal als Laie vertraue ich denen mal wenn die sagen, da eine Tür, Beschlag, Einsteckschloss, Garnitur zueinander passen müssen und hält man sich nicht dran gibt es auch keinen Versicherungsschutz. Die beraten ja Firmen und Endkunden.
Und wenn die mir sagen das ich mit einem Antipanik-Schloss wie ich es habe, draußen mit einem Knauf innen mit einer Klinke, die Klinke nicht durch einen Drehknauf ersetzen darf bzw. nicht zulässig ist.
Und da ich Erfahrungen mit Drehknauf machen konnte, für mich feststelle das es nicht für mich ist und baue sowas bei mir auch nicht ein.
Re: Tips zum Einbruchschutz
Bei Gewerbeobjekten schreibt das Landratsamt bei uns zwischenzeitlich u. U. schon Panikschlösser vor wenn es um einen (zusätzlichen) Fluchtweg geht. Solche Forderungen kann das Amt stellen wenn "Bedenken" bestehen und solche bestehen seit dem Flughafenbrand in Düsseldorf bei einigen Sachbearbeitern grundsätzlich. In der LBO sind Schiebetüren im Fluchtweg schon ausdrücklich verboten und wenn jemand den Fluchtweg abschliesst solange noch jemand im Gebäude ist, handelt es einfach eine Fehlbedienung welche baurechtlich nicht behandelt wird.
Grundsätzlich müsste im Treppenhaus auch eine T30RS Türe verbaut sein und das ist in Privatwohnungen kaum irgendwo gemacht weil halt niemand kontrolliert. In Gewerbegebieten sieht das teilweise anders aus und spätestens wenn ein Brandschutzgutachten gemacht wird, erfahren die Besitzer wie unzulässig alles ist.
Was die zulässigen Drücker anbetrifft, ist erst aber der Versammlungsstättenordung (ab 199 Personen) ein Panikdrücker und Öffnungsrichtung nach aussen vorgeschrieben. Panikdrücker sind die Stangen welche über die gesamte Türbreite gehen. Ansonsten muß eine Fluchttüre mit einem einzigen Handgriff (einhändig) ohne Kenntniss der Mechanik aufgehen. I.d.R. geht das nur mit einer normalen Klinke.
Was den Knauf anbelangt, darf ein solcher Zylinder nicht in ein Panikschloss eingebaut werden. Der Grund darin liegt, daß der Knaufzylinder versehentlich in einer Zwischenstellung stehen kann, wo die Panik nicht öffnet. Bei einem normalen Zylinder ist die Wahrscheinlichkeit kleiner, daß ein Schlüssel nicht in definierter Endstellung abgezogen wird was bei einem Knauf immer vorkommen kann. Von Simons und Voss gibt es daher extra einen (sündhaft teuren) Knaufzylinder mit Zulassung für Panikschlösser.
Ansonsten ist Deutschland so gründlich, daß es sogar öffnentlich vereidigte Sachverständige für Türen gibt. Blos am Hauptstadtflughafen fliegt immer noch nix und die Demokratie im Bundestag zerlegt sich selbst ...
Grundsätzlich müsste im Treppenhaus auch eine T30RS Türe verbaut sein und das ist in Privatwohnungen kaum irgendwo gemacht weil halt niemand kontrolliert. In Gewerbegebieten sieht das teilweise anders aus und spätestens wenn ein Brandschutzgutachten gemacht wird, erfahren die Besitzer wie unzulässig alles ist.
Was die zulässigen Drücker anbetrifft, ist erst aber der Versammlungsstättenordung (ab 199 Personen) ein Panikdrücker und Öffnungsrichtung nach aussen vorgeschrieben. Panikdrücker sind die Stangen welche über die gesamte Türbreite gehen. Ansonsten muß eine Fluchttüre mit einem einzigen Handgriff (einhändig) ohne Kenntniss der Mechanik aufgehen. I.d.R. geht das nur mit einer normalen Klinke.
Was den Knauf anbelangt, darf ein solcher Zylinder nicht in ein Panikschloss eingebaut werden. Der Grund darin liegt, daß der Knaufzylinder versehentlich in einer Zwischenstellung stehen kann, wo die Panik nicht öffnet. Bei einem normalen Zylinder ist die Wahrscheinlichkeit kleiner, daß ein Schlüssel nicht in definierter Endstellung abgezogen wird was bei einem Knauf immer vorkommen kann. Von Simons und Voss gibt es daher extra einen (sündhaft teuren) Knaufzylinder mit Zulassung für Panikschlösser.
Ansonsten ist Deutschland so gründlich, daß es sogar öffnentlich vereidigte Sachverständige für Türen gibt. Blos am Hauptstadtflughafen fliegt immer noch nix und die Demokratie im Bundestag zerlegt sich selbst ...