mhmh hat geschrieben:Der Threadersteller hat sich ein Schloss besorgt, von dem er hofft, dass es zu anderen Schlössern gleichschliessend ist, oder dass er irgendwie aus seiner Schließung die Schließung anderer Schlösser derselben Bauart ableiten könnte - und deshalb will er jetzt einen Schlüssel dafür.
Das sehe ich eher sportlich. Wenn jemand auf eine große Menge Gleichschließungen in seinem täglichen Betriebsablauf angewiesen ist, dann sollte ihm auch klar sein, das dies ein erhöhtes Sicherheitsrisiko ist.
Und wenn jetzt jemand den entsprechenden Aufwand betreibt, sich einen "schwarzen Schlüssel" zu einem solchen System zu klempnern, dann sehe ich dort auch noch keinen Weltuntergang. Zumal (ausser ggf. die Beschaffung des Schlosses!) bis hierher keine strafbare Handlung vorliegt.
Ein Schlüssel ist ein bearbeitetes Stück Metall, nicht mehr. Die private Anfertigung, selbst "geschützter" Schlüssel, ist absolut legal, sofern keine Gewinnerzielungsabsicht oder Vorbereitung einer Straftat vorliegt. Letzteres müßte dann aber erstmal bewiesen werden.
Illegal hingegen ist, wenn sich eine unberechtigte Person zu einem verschlossenem Bereich Zugang verschafft. Hier spielt es dann allerdings keine signifikante Rolle, ob derjenige mit passendem Schlüssel oder Brechstange kommt.
Hier gilt einzig der Unterschied zwischen Besitz und Nutzungsrecht. Ein Messer darf ich auch besitzen. Deshalb bin ich aber noch nicht automatisch dazu legitimiert, selbiges meinem Nachbarn in den Rücken zu stecken.
Wenn also jemand legal! an ein Schloss gelangt und sich dafür einen Schlüssel beschaffen möchte, dann sollte man darin nicht sofort einen Pauschalverdacht sehen. Genau wie beim Lockpicking, Messersammeln oder von mir aus auch beim Schlüsselsammeln.
BTW: Ausser diversen Kommunikationsunternehmen fällt mir nicht viel ein, wo ein solches System in "Massen" verbaut ist. Der Aufwand, sich hierfür einen schwarzen Schlüssel, anhand eines geklauten Schlosses, zu frickeln und damit Unsinn in nennenswertem (die Allgemeinheit breitbandig schädigendem) Umfang zu treiben, ist um ein vielfaches grösser, als mit massiverem Werkzeug Zugang zu erlangen.