boianka hat geschrieben:Da (bilde ich mir ein,) (mindestens) ein Problem zu erkennen . . .
Wärst du unter Umständen bereit, diese Bedenken zu teilen?
Auf den ersten Blick fehlen natürlich die Rillen über und unter dem E (von CES). Jedoch ist das linke Bild natürlich nur die Theorievorlage.
Anbei mal ein Bild vom Schließkanal, wo der Vergleich noch deutlicher wird.
CES WM02.jpg
Da das ganze rechtliche Thema natürlich allgegenwärtig ist, frage ich mich, inwiefern ein Gebrauchsmuster/Markenschutz Gültigkeit besitzt, wenn bspw. ein Schlüsselrohling mit abgerundeten Kanten und eben nicht mit den klaren Kanten des CES-Logos hergestellt wird. Dieser sollte dann m.E. nicht gegen etwaige Markenschutzrechte verstoßen, da es sich ja um einen anderen Schriftzug handelt. (Ich weiß, dass diese Argumentation letztendlich nur vor Gericht be- oder widerlegt werden kann, aber das ist hier nicht mein Ziel). Wenn man diesen Gedankengang konsequent weiterverfolgt, dann sind ja jegliche angemeldete Marken/Muster bei Schlüsseln hinfällig, da in der Praxis zumindest beim 3D Druck nie die exakte, geschützte Form nachgebildet wird.
Was bleibt dann noch übrig um vor unerlaubten Schlüsselkopien zu schützen? (Die technische Hürde (Scan+Print) sollte ja als überwunden gelten, und die rechtliche Hürde scheint zumindest überwindbar...)
EDIT: Noch ein Kommentar zu den Vergleichsbildern - da ich bei Bildbearbeitung völlig unerfahren bin, kopiere ich die nur bei Paint zusammen und da kann man eben nicht sauber skalieren, wodurch die Proportionen etwas verzerrt sind. Aber die Grundaussage bzw. Grundformen bleiben ja deutlich ersichtlich.
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