Wie ist die Rechtslage

Diskussionen rund um die Sportsfreunde der Sperrtechnik - Deutschland e.V.
GOLDSecurity
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Wie ist die Rechtslage

Beitrag von GOLDSecurity »

Hi .
Habe mal ne Frage , wie ist die Rechtslage zb knackrohr oder glocke zu kaufen ?

Ist es selbe wie picks? Von der Rechtslage?
Ich meine, man kann es überall kaufen aber manchmal auch nicht ( wie picks )

Ist nur eine Allgemeine Frage , da ich als hobby picklocker alles besitze ....auch oben genanntes .
Und manche behaupten ,

Wir verkaufen nix an privat. Ist verboten ((( live )
Andere
Wir verkaufen nur picks aber keine sogenannten zerstörungsinstrumente ((( live ))

Aber online klappt es bei den oben genannten.....

Gibt es den überhaupt was darüber im gesetz .?

.....

Es nervt mich halt sowas. Klar . Nicht jeder sollte picks oder glocke in die Hände bekommen , aber blöd für die , die damit nix illegales antun

Zb wir als gruppe haben nen Keller , wo mehrere türe stehen (((BESITZ ))))) und es wird halt zum Wettbewerb , wer am besten pickt und wer am saubersten ein Schloß zieht ;D ;D


Das ist das selbe thema wie , kauf mal in einer apotheke nen wasserstoffperioxid 12%..... bla bla bla ist verboten bla..
Ich hab denen Extra sogar Ausdrück über das RECHT gegeben , wo es steht als Privat darf ich 12 % kaufen .... aber dennoch erstmal stress schieben .... boah und das wegen einem liter.
Wollte extra dort kaufen und nicjt bei amazon 10 liter -,-



Das selbe ist bei lockpicking
Oder bei anderen dinger , wo sich n shop weigert ne Spritze zu verkaufen , ist gut , bei amazon bekomme ich dann n 100er pack.... aber benötige nur eine -,-

Sowas kotzt mich an

Danke ;)

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boianka
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Re: Wie ist die Rechtslage

Beitrag von boianka »

Hallo, willkommen !

Also, der Verkauf von Sperrwerkzeugen ist in De nicht reglementiert. - Das gilt sowohl für zerstörungsfreies, als auch für zerstörendes Werkzeug .
Daher obliegt es jeder Firma sich zu überlegen, an wen sie bereit ist, welche, Produkte zu verkaufen .
In diese Überlegungen können unter Anderem, rechtliche, marktstrategische, moralisch/ethische, kaufmännische (z.B. Garantielaufzeiten), als auch praktische Gedanken einfließen .

Schwer fällt es (mir persönlich) zwischen der potentiell unterschiedlichen Abgabegefahr von Äxten/Beilen, schweren Hämmern, Brecheisen, Akkubohrschraubern, 12er Schlitzschraubendrehern und Knackrohren, Glocken, oder Zieh-Fix zu unterscheiden . . .

. . . ich erinnere mich beispielsweise auch noch gut daran, dass in den 80er Jahren 30% Wasserstoffperoxid, palettenweise in 5 l Kanister in den Baumärkten standen, da dieses zur Erzeugung von Sauerstoff, mittels eines Pseudo-Schweißgeräts (Oxyweld) benötigt wurde und es gerade einen Kaufboom für diese Geräte gab . . . - . . . die Zeiten/Ansichten/Regeln/Gefahrpotentiale ändern sich !

Übrigens gibt es Länder, in denen die Abgabe von Sperrwerkzeugen (auch zerstörungsfreien) ausschließlich an, beruflich notwendig "Bedürftige" erlaubt ist, wie z.B. in Polen !

Übrigens ziehen Drogenkranke hier ihr Spritzbesteck, rund um die Uhr, aus dem Automaten . . .

MartinHewitt

Re: Wie ist die Rechtslage

Beitrag von MartinHewitt »

Spritzbesteck nicht zu verkaufen finde ich ethisch nicht zu verantworten.

Highroller
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Re: Wie ist die Rechtslage

Beitrag von Highroller »

Ich wohne in einem 45 Parteien Haus mit Schliessanlage. Einen Schlüssel von Zweien hatte ich versteckt. Einen Schlüssel hat der Vermieter. Mein seit 2004 in Hartz IV, ehemaliger Kumpel wollte ganz genau wissen, zum Zweck seinen Schlüssel auch zu verstecken, wo ich meinen Schlüssel versteckt habe. Ich hätte ihm das nicht zugetraut, aber er hat sich meinen Schlüssel geholt und hat mir Besteck geklaut und auch Geld aus dem Portemonaie, während ich Sport mache. Er wollte so nebenbei genau wissen, wann ich ausser Haus bin. Er ist also mit dem Schlüssel bei mir eingestiegen und hat mich bestohlen. Ganz lapidar sagte ich zu ihm, die Freundschaft ist beendet, nachdem ich mein Besteck bei ihm entdeckte.

Jetzt hatte ich von der Schliessanlage nur noch einen Schlüssel. Ich mit dem Schlüssel zu 4 verschiedenen Schlüsseldiensten. 3 von denen so, ohne SIcherungskarte NEIN.
Ein Türke, 26 Euro. Wenn Sie zwei Schlüssel brauchen, komme ich Ihnen 6 Euro entgegen. 40 Euro zwei Schlüssel von der Schliessanlage. Ich ein ABUS E30 gekauft und eingebaut in meiner Tür, den Zylinder von der Schliessanlage habe ich im Küchenschrank.

Haustür- und Wohnungsschlüssel sind jetzt zwar unterschiedlich, aber das tut gut, sich nicht zu wundern, warum das Geld aus dem Portemonaie fehlt.

Bis vor ein paar Wohen war ein Schloss für mich ein Schloss. Als ich mich damit beschäftigt habe und das nur sehr kurz, hat mir eine ältere Dame bei ebay ein KBV 5 Stift Schliesszylinder als E30 verkauft für 2,50 Euro. Ich habe die negativ bewertet und die mich positiv :-)

Die Rechtslage ist anders. Kumpel hätte gesagt, der ist nicht ans Telefon gegangen, er hat mir gesagt wo der Schlüssel liegt, wir teilen so oder so, mal vergisst er was bei mir oder ich bei ihm. Selbst bei intelligentem Raub, ich bin da an dem Haus vorbei gegangen, da ist eine Person umgekippt hinterm Fenster, ich habe geschellt und um Leben zu retten bin ich da rein. Rettung anrufen, womit, ich hielt und das tut mir Leid, das Opfer für einen Mörder, der Böses im Schilde führt, es war ein Unfall.

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Re: Wie ist die Rechtslage

Beitrag von Christian »

Highroller hat geschrieben:Ich wohne in einem 45 Parteien .... .
hier ja verschiedene Dinge drin sind ... der Nachbar, begeht zumindest "Hausfriedensbruch" wenn er mit dem gefundenen Schlüssel in die Hütte kommt. Der Vermieter darf auch keinen Schlüssel zurückhalten, wenn Mieter es nicht willl
Es gibt nur eine legitime Einstellung

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Re: Wie ist die Rechtslage

Beitrag von Christian »

GOLDSecurity hat geschrieben:Hi .
Habe mal ne Frage , wie ist die Rechtslage zb knackrohr oder glocke zu kaufen ? ...
Wenn ich den Pick, 12mm-Schraubenzieher, Knackrohr oder die Glocke kaufe um explizit in eine fremde Wohnung einzusteigen, dann kann ein Richter einen Vorsatz daraus machen ...
verglichen mit der Axt nicht viel anders, wenn ich beim Kauf die Absicht habe meine Schwiegermama damit zu "bearbeiten" ....

Ja eine Axt ist legal, wenn ich damit nichts böses machen will. Ob der Polizist es auch so sieht wenn ich damit durch die Fußgängerzone laufe ...
löl
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Re: Wie ist die Rechtslage

Beitrag von Highroller »

Tja, und wenn ich dem Kumpel verrate, wo ich meinen Schlüssel verstecke in dem Glauben, das der seinen Schlüssel ähnlich versteckt wie ich, dann sagt bei der Wahrheit jeder Richter, eine Einladung zum Einbruch mehr besuchen. Das geht aus wie das Hornblower Schiessen.

Natürlich darf ich ein Samurai Schwert durch die Stadt tragen, eins das auf 80.000er Stein geschliffen ist sogar. Das beste Schwert, das es gibt. Es ist die Frage, was ich damit mache. An die Wand hängen ist legal. Wenn ich damit jemanden köpfe als Schaafrichter, wird es beschlagnahmt.

Wenn ich in Tarnbuxe eine M21 mit 7,62mm Plastikmantelgeschossen Magazin durch die Fuzo schulter, dann kommen mehr Fragen. Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz, obwohl man als Ami in Deutschland solche Waffen schultern darf.
Zuletzt geändert von Highroller am 21. Sep 2018 20:33, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Wie ist die Rechtslage

Beitrag von boianka »

Highroller hat geschrieben:Das geht aus wie das Hornblower Schiessen.
Hornberger


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Re: Wie ist die Rechtslage

Beitrag von Highroller »

Die Gorch Fock hat keine Kanonen :-)

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