MartinHewitt hat geschrieben:Das ist nur dann nötig, wenn man annimmt, dass ein Einbrecher das Zahlenkombinationsschloss überwinden könnte.
Die Ausstattung mit ZKS und Lafettenschloß ist wegen des in Banken und Firmen üblichen (mindestens) Vieraugenprinzips entstanden. Einer der Berechtigten besitzt dabei die Zahlenkombination, der zweite den Schlüssel. Keiner der beiden kann allein auf den Tresor zugreifen. Bei noch größeren Werten, meist in begehbaren Tresoranlagen wie beispielsweise bei den Landeszentralbanken oder Bundesbankfilialen, gibt es neben dem ZKS sogar zwei oder drei Lafettenschlösser, mithin sind dort dann drei bis vier Berechtigte notwendig, um gemeinsam zu öffnen. An solchen Türen gibt es oft auch noch ein zusätzliches ZKS, dessen Kombi niemand vor Ort kennt, als Überfallsicherung. Ist die Notverriegelung der Tür vom Schalterraum aus aktiviert, läßt sich die Tür nicht mehr über das normale ZKS und die Schlüssel öffnen, sondern vorher muß erst das zusätzliche ZKS aufgeschlossen werden, was aber niemand vor Ort kann.
Ich hatte bisher vermutet, dass Lafetten so konstruiert sind, dass man sie auch mit viel Gewalt nicht aus ihrer Führung entnehmen kann - das stimmt gar nicht?
Das gilt im abgeschlossenen Zustand des ZKS, also bei gesperrter Lafette. Ist die Lafette hingegen entriegelt, ist es mit entsprechenden Kenntnissen möglich, sie auszubauen. Hinter dem Rohr in dem normalerweise die Lafette steckt, trifft man aber meist auf ein KROMER Protector Schloß in größerer Tiefe, das einen massiven Stahldeckel hat. Viel weiter kommt man so nicht.