Stellungnahme von EVVA zum MCS-Video

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Kaulquappe
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Re: Stellungnahme von EVVA zum MCS-Video

Beitrag von Kaulquappe »

fripa10 hat geschrieben:Es gibt auch einen Plan B, Du kaufst den Zylinder online, probierst ihn (ohne Einbau) ausgiebig aus und wenn er hakt, machst Du unbürokratisch vom Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz gebrauch.
Beim Widerrufsrecht könnten die Händler Probleme machen, weil sie von einer Anfertigung nach Kundenwunsch ausgehen.

Was die Nachlieferung bzgl. meines hakelnden Zylinders angeht: Die ist gar nicht erfolgt, EVVA hat sich in meinem Falle bis zum Ende geweigert, überhaupt anzuerkennen, dass ein Fehler besteht. Trotz mehrerer Videoaufnahmen (sogar eines geöffneten Zylinders) und Rücksendungen des betreffenden Zylinders wurde behauptet, es läge kein Fehler, allenfalls ein Bedien- oder Einbaufehler vor. Ich rate daher dringend vom Kauf eines MCS ab, wenn man nicht sicher ist, dass man den Zylinder zurückgeben kann. Dies gilt umso mehr, wenn man eine teure Gleichschließung möchte.

Wenn man sicher ist, dass man die Schließung zurückgeben kann, steht einer Bestellung nichts im Wege. Unabhängig vom katastrophalen Verhalten seitens EVVA ist das MCS immer noch ein geniales System (wenn es funktioniert).

fripa10
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Re: Stellungnahme von EVVA zum MCS-Video

Beitrag von fripa10 »

EVVA - EchtVollVerArscht . :D

fripa10
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Re: Stellungnahme von EVVA zum MCS-Video

Beitrag von fripa10 »

Kaulquappe hat geschrieben:Beim Widerrufsrecht könnten die Händler Probleme machen, weil sie von einer Anfertigung nach Kundenwunsch ausgehen.
Ausgehen können sie von Vielem, die Frage ist, ob es auch trägt. Das müßte man sich im Einzelfall ansehen, ob schon eine Individualisierung der Kaufsache anzunehmen ist oder nicht. Bietet ein Händler einen MCS über ein Auswahlmenü auf der Shop-Website in 14 verschiedenen Längen an und der Käufer wählt davon dann eine aus, handelt es sich nicht um eine Anfertigung nach Kundenwunsch. Anders könnte man den Fall aber sehen, wenn serienmäßig 3 Schlüssel dazugehören, der Käufer aber 7 bestellt. Wobei da die Rechtsprechung nicht einheitlich ist, es gibt auch Gerichte, die selbst das für keine Individualisierung halten.

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Re: Stellungnahme von EVVA zum MCS-Video

Beitrag von mhmh »

Klären Händler heutzutage nicht in aller Regel sehr ausführlich über Widerrufsrechte auf?

fripa10
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Re: Stellungnahme von EVVA zum MCS-Video

Beitrag von fripa10 »

mhmh hat geschrieben:Klären Händler heutzutage nicht in aller Regel sehr ausführlich über Widerrufsrechte auf?
Selbst wenn, so steht darin nicht, ob ein MCS (nach Ansicht des Verkäufers) als individualisiert anzusehen sein soll, wenn er nicht die Grundlänge aufweist, sondern z. B. um 45 und 20 mm verlängert ist, auf Wunsch des Kunden mit der Not- und Gefahrenfunktion geliefert wurde oder anstelle der drei Schlüssel derer sieben hat. Außerdem schleichen sich bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung gern "Mißverständnisse" ein, wie sie in der Praxis auch gern nachgefragt sind, wenn es um die Handhabung von Mängelanzeigen geht. Was am Ende zählt, ist aber das Gesetz.

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Christian
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Re: Stellungnahme von EVVA zum MCS-Video

Beitrag von Christian »

fripa10 hat geschrieben: ... wenn es um die Handhabung von Mängelanzeigen geht. Was am Ende zählt, ist aber das Gesetz.
Aber ist halt Auslegungssache. Wenn Händler XY einen MCS aus'm Regal verkauft, kann man ihn zurück geben lassen. Wenn Händler XY den MCS auf bestimmte Sperre bei EVVA bestelt ist es ein Kundenauftrag und damit ausgeschlossen. Wenn Händler XY diesen MCS in der Baulänge verändert ist es genaugenommen auch schon eine "Anfertigung" für den Kunden ...

Also müsste man als Verbraucher (Gebraucher) den Händler fragen welche Zylinder er lagermässig da hat, und diesen kaufen, und wenn er butterweich betätigbar ist behalten, ansonsten geht die Ware im Fenabsatzgesetz zurück.
mhmh hat geschrieben:Klären Händler heutzutage nicht in aller Regel sehr ausführlich über Widerrufsrechte auf?
sind sie dazu verpflichtet ?
Kaulquappe hat geschrieben:Was die Nachlieferung bzgl. meines hakelnden Zylinders angeht: Die ist gar nicht erfolgt, EVVA hat sich in meinem Falle bis zum Ende geweigert, überhaupt anzuerkennen, dass ein Fehler besteht.
.... ich vermute das sich Evva daran störte dass es nicht über den Händler passierte. Aber traurig ist es schon, hätten die den Zylnder einfach mal gängig gemacht, sollte doch jemand in Wien rumlaufen der das kann. Was soll man dazu sagen ...
Es gibt nur eine legitime Einstellung

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Re: Stellungnahme von EVVA zum MCS-Video

Beitrag von fripa10 »

Im Sinne der Fernabsatzregelungen im BGB kommt es zunächst darauf an, ob der Kaufvertrag überhaupt den Fernabsatzgeschäften zuzuordnen ist. Liegt ein solches vor und würde dann der Verkäufer nicht über das Widerrufsrecht belehren, obwohl er rechtlich dazu verpflichtet ist (immer), dann hat das die Konsequenz, daß sich die Widerrufsfrist von 2 Wochen auf ein volles Jahr verlängert.

Die Händler neigen aus nachvollziehbaren Gründen gern dazu, dem juristisch unerfahrenen Käufer einen vom Pferd zu erzählen und am besten jede Ware irgendwie als auf die individuellen Kundenbedürfnisse zugeschnitten zu subsumieren. Es ist rechtlich jedoch ohne Relevanz, ob der Händler aus seinem Lagerbestand liefern konnte, oder extra den Zylinder einer nicht vorrätigen Länge vom Großhandel oder Hersteller beschafft hat.

Auch wenn der modulare Zylinder aus ganz bestimmten Standardmodulteilen gezielt zusammengesetzt wurde, um die benötigte Baulänge zu erzeugen, ist das noch keine Sonderanfertigung in dem Sinne, den das BGB meint. Mehrschlüssel hingegen könnte man als Sonderanfertigung ansehen und das ggf. dann auf die komplette Kaufsache erstrecken (Schlüssel und Zylinder).

Ein Hersteller ist in aller Regel nicht Vertragspartner des Verbrauchers, sondern der Verbraucher hat den Kaufvertrag mit dem Händler geschlossen. Insoweit ist der Hersteller nicht verpflichtet, sich überhaupt auf eine Abwicklung direkt mit dem Verbraucher einzulassen. Anders sähe es aus, wenn der Hersteller eine GARANTIE einräumt, dieser Anspruch besteht dann zwischen Käufer und Hersteller.

EVVA war gegenüber Kaulquappe zu nichts verpflichtet und denen ist sicherlich bewußt, daß der Käufer ihnen mal am Tüffel tuten kann. Von daher muß sich Kaulquappe an den Verkäufer halten. Die Käuferrechte aus Nichterfüllung oder Mängeln hängen nicht davon ab, ob es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelte, oder einen Kauf im Ladengeschäft.

So unerfreulich das auch ist, der Käufer muß sich dann entscheiden, ob er die Mängel hinnimmt, oder seine Rechte - notfalls auf dem Rechtsweg - durchsetzt. All das Geplänkel mit EVVA ist da völlig irrelevant, weil EVVA nicht der Verkäufer war.

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Re: Stellungnahme von EVVA zum MCS-Video

Beitrag von hanslg »

Noch kurz die Rückmeldung von mir: Habe einen Keso 8000 gekauft, da ich keine Lust hatte mich um die Themen individuelle Kundenbedürfnisse, Nachbesserung, etc. zu kümmern. Der schließt 1A und schaut von der Qualität (ich bin ja Laie) her gut aus!

Kann mir noch ein Kundiger sagen, was es an der 8000 Ultra-Version (soll wohl 2019 kommen) vs. Professional noch zu verbessern gäbe?
Hier ist die Tabelle der 8000-Varianten: https://goo.gl/wUZm9s

Nochmal Danke an alle, die hier Feedback und Tips gegeben haben!
Hans

Samsara
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Re: Stellungnahme von EVVA zum MCS-Video

Beitrag von Samsara »

Hallo zusammen, ich bin neu hier im forum und suche derzeit ein gutes Schloß, und habe ein paar Fragen.

Wo finde ich das Video wo der evva mcs gepickt wurde?
Ich kann es nicht finden.

Ich bin zwar nur ein Laie, und habe kaum Ahnung von Schlössern, aber ich glaube nicht das der mcs gepickt wurde, es sind so viel ich weiß 8 Magneten mit ca. 16 Millionen Codierungsmöglichkeiten?
Wie soll man da die richtige Codierung rausfinden?

Falls er doch gepickt werden kann, ist es immer noch das sicherste schloß, oder würdet ihr mir ein anderes Schloss empfehlen?

Bis gestern Abend habe ich gedacht das der mcs unpickbar ist, ist das immer noch so?


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